Nicht jeder Totalschaden ist technisch unreparierbar
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. Technisch kann eine Reparatur dennoch möglich sein.
Die wichtigsten Werte im Gutachten
Für die Einordnung werden insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer gegenübergestellt.
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Wiederbeschaffungsdauer
Der Fahrzeugzustand ist entscheidend
Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung, Wartung, regionale Marktlage und Vorschäden beeinflussen die Werte. Deshalb ist eine genaue Fahrzeugaufnahme wichtig.
Regulierung fachlich begleiten lassen
Bei Totalschadenfällen können mehrere Abrechnungswege und rechtliche Fragen zusammentreffen. Das Gutachten liefert die technische Grundlage; die rechtliche Prüfung gehört in fachkundige Hände.
Dieser Ratgeber vermittelt allgemeine technische Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Schadenfall muss anhand seiner konkreten Umstände beurteilt werden.

